Informationen zum Förderprogramm HALM

(Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen)

des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz :

Das bisherige Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) läuft Ende 2014 aus und wird durch das neue Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) ersetzt. Interessant dürte für Streuobstwiesen-Besitzer/-Pächter die Teilprogramme "Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen" sein.
Streuobstbestände sind wichtige Lebensräume für eine große Artenzahl. Deshalb wird der Erhalt von Streuobst gefördert.

  • Agrarumweltprogramm :

 http:\\www.umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogramm

  • Förderungsrichtlinie :

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/richtlinienentwurf_25_02_2015.pdf

  • Unterprogramme zu HALM
    E.2.1: Pflege von Streuobstbeständen
    E.2.2: Nachpflanzung

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/erhaltung_streuobst.pdf

  • Bewilligungstellen, zuständige Landratsämter :

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/bewilligungsstellen_kontaktdaten_25.juli_2014.pdf

 

Erwähnt werden, sollen auch auch die Unterprogramme :

  • ein- bzw. mehrjährige Blühstreifen
  • Ackerrandstreifen
  • Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland